Im Bundeskleingartengesetz ist geregelt, dass ein Kleingarten maximal 400 Quadratmeter groß sein soll.
Die Pachtpreise sind von Region zu Region verschieden. Im bundesweiten Mittel liegen sie "seit Jahren konstant bei 0,18 Euro pro Quadratmeter", erklärte der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde erst März 2024.
So lägen die Pachtkosten bei einem durchschnittlich großen Kleingarten mit 370 Quadratmeter Fläche damit bei 67 Euro pro Jahr.
Was darüber hinaus noch bedacht werden muss, sind Kosten für Strom, Wasser, Vereinsbeitrag und gegebenenfalls Versicherungen. 0,65 Euro/Quadratmeter als Jahreskosten-Faustregel sollten für einen Kleingarten in der Regel ausreichend sein. (Verbrauchkosten 240€ pro Jahr)
Gesondert geregelt in den Vereinssatzungen sind Umlagen zur Finanzierung von gesondert anstehenden Investitionen wie das Verlegen einer neuen Stromleitung, die über den Jahresbeitrag hinaus anfallen können. Hier muss jedoch eine Obergrenze verankert sein. (Investitionsumlage 50€/Parzelle pro Jahr)
Vorsicht: Ständige Ausgaben, die eingeplant werden sollten, fallen je nach Bewirtschaftung auch für Saatgut, Pflanzen, Abfall und sonstige Materialien und Anschaffungen an. Bei Abfällen und der Abgabe von 100l Gartenabfall in Wertstoffhöfen werden 0,70€ fällig. Die Faustregel sagt, dass Rasen- oder Hackenschnitt sowie Laub, einem 100l Sack pro 100m² und zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) ergibt. ([370m²/100]*2 = 7,4 Säcke ≈ also 8 Säcke * 0,70€ Abfallgebühren = 4,80€ im Jahr)
Auch die Ablösesumme, für Laube und Pflanzenbestand die an den Vorpächter gezahlt werden müssen, schlagen zu Buche. Je nach den Angaben des Schätzers auch schon mal bis zu 1000 Euro einmalig)
Also alles in allem 67+240+4,80+50=361,80€ pro Jahr fallen als Dauerkosten bei 370m² Pachtfläche an.